Musiklizenz mieten

Mieten statt kaufen | Bezahlen Sie nicht mehr als Sie müssen

Die Vergabe von Non-Exclusive Rechten für einen bestimmten Zeitraum ist eine reibungslose Angelegenheit. Die Zukunft der Musik liegt in der Aufklärung über das Eigentum der Inhaber von Musik Rechten. Dabei helfen wir gern!

 

Für die Überlassung der Nutzungsrechte an einem Werk sind in der Regel die Verlage, Komponisten, Filmstudios, Drehbuchautoren oder Schriftsteller als Lizenzgeber verantwortlich. Natürlich sind diese an einer Verwertung ihres Repertoires interessiert, jedoch sind vorab wichtige Fragen zu klären, denn ob ein Werk zur Nutzung freigegeben wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Der wichtigste Faktor ist zumeist die Höhe des Lizenzentgeltes. Werden bekannte Interpreten oder Titel angefragt, sieht sich die Agentur als Lizenznehmer oft mit Summen konfrontiert, deren Höhe in keiner Relation zu den Produktionskosten des Spots zu stehen scheint, weil sich das Lizenzentgelt in diesen Fällen vor allem am hohen Bekanntheitsgrad des Titels, Interpreten, Schauspielers oder Regisseurs orientiert. Genaue Kenntnisse auf dem Gebiet der Lizenzierung und gute Kontakte zu den jeweiligen Rechteinhabern können hier dazu beitragen, die Kosten merklich zu senken, denn viele Verlage und Studios spüren sehr schnell, ob sie es mit erfahrenen Verhandlungspartnern zu tun haben oder nicht, was die weiteren Verhandlungen maßgeblich beeinflussen wird.


Kategorien der Lizenzierung

Grob lässt sich die Lizenzierung in folgende Kategorien unterteilen:

  • Klassische Herstellung und Verbreitung von Tonträgern
  • Öffentliche Aufführung
  • Verwendung von Musik in Film, Fernsehen oder Werbung
  • Diverse Nutzungen von Musik im Internet

GEMA und GVL

Oft müssen die Urheberrechte (Komponisten/Textdichter) bei der Verwendung von Musik bei der GEMA lizenziert werden. Bei den Leistungsschutzrechten (Künstler/ Tonträgerhersteller) hängt es von der Nutzungsform ab, ob die Lizenzen bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) oder beim Tonträger­her­steller/Label direkt erworben werden müssen.


→ Hier finden Sie mehr Informationen: GEMA freie vs. GEMA pflichtige Musik.


Mechanische Rechte bei DVD, USB Sticks etc.

Das Urheberrecht behandelt die „mechanischen Rechte“ (Vervielfältigung und Verbreitung) getrennt voneinander. Da die beiden Rechte jedoch bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht voneinander zu trennen sind, werden sie zusammen lizenziert. Wer eine CD oder ein anderes mit Musik bespieltes Medium (DVD, USB-Stick, etc.) herstellen und verkaufen möchte muss zunächst die Lizenzen an den Rechten der Urheber (Komponisten und Textdichter) bei der GEMA erwerben. Die Höhe der Lizenzgebühr ist dabei nicht willkürlich sondern richtet sich nach den jeweils veröffentlichten Tarifen